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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Was Hausbesitzer wissen müssen
Wärmepumpe Förderung
Die KfW fördert im Rahmen der BEG Heizungsförderung den Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen in Wohngebäuden. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen zu steigern und CO₂-Emissionen zu senken.
In 6 Schritten mit uns zu Ihrem Zuschuss 1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie von einer Expertin beziehungsweise einem Experten für Energieeffizienz oder von Evyon eine BzA erstellen lassen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive den geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) eingehalten werden. 2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung Schließen Sie mit uns einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten. 3. Zuschuss beantragen Sie registrieren sich im Kundenportal "Meine KfW" und wählen dort das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) aus. Die KfW behält sich vor, dem Kundenportal einen virtuellen Warteraum vorzuschalten, um einen geordneten Antragsprozess zu gewährleisten und dabei den Zugang zur Beantragungsmöglichkeit zeitweise, zum Beispiel in den Nachtstunden, auszusetzen. Detaillierte Informationen dazu wird die KfW im Kundenportal kommunizieren. Anschließend stellen Sie den Antrag. Hierfür benötigen Sie die BzA und den abgeschlossenen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag, den Sie im Kundenportal "Meine KfW" hochladen müssen. 4. Vorhaben durchführen Nach Erhalt der Zusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben starten. 5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen Nach Abschluss des Vorhabens bestätigen wir für Sie die ordnungsgemäße Durchführung und erstellen eine BnD. 6. Zuschuss erhalten Für die Auszahlung Ihres Zuschusses identifizieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" und beantragen dort mit der BnD die Auszahlung. Hierfür benötigen und erhalten Sie von uns alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen, die wir für Sie als Fachunternehmen erbracht haben. Bei Inanspruchnahme von Bonusförderungen sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
Wichtige Details zur Förderung
Grundförderung Alle Antragsteller erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Klimageschwindigkeitsbonus (+16%) Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung austauscht, oder eine Gasheizung die mindestens 20 Jahre alt ist, erhält zusätzlich 16 Prozent. Wichtig: Dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte — wer jetzt handelt, sichert sich den vollen Satz. Einkommensbonus (bis +40%) Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € erhalten 40 Prozent zusätzlich, bis 40.000 € sind es 30 Prozent und bis 50.000 € weitere 10 Prozent. Familien mit minderjährigen Kindern erhalten einen Zuschlag von 10.000 € auf die jeweilige Einkommensgrenze. Maximalförderung Die Förderung ist auf 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt — bei einkommensschwachen Haushalten sogar bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf 28.000 € für die erste Wohneinheit gedeckelt, dieser Betrag sinkt ebenfalls ab Februar 2027 halbjährlich.
Sichern Sie sich die aktuellen Förderungen, solange die besten Konditionen gelten. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Wärmepumpen‒Beratung.
Quelle: KFW - BEG Heizungsförderung für Privatpersonen https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Veröffentlicht 29.07.2026
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